Mitgliedschaft

Einheit in den Daten - Vielfalt in der Nutzung

Nebst allen Luzerner Gemeinden sind der Kanton Luzern, die CKW, SBB, Swisscom und diverse Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie private Ingenieur- Planungs- und Vermessungsbüros Mitglied des Vereins.

Vorteile

Als Mitglied des Vereins «Raumdatenpool Kanton Luzern» leisten Sie einen wichtigen Beitrag in die Wertsetzung Ihrer hohen Investitionen in die Daten und profitieren von den folgenden Dienstleistungen und Vorteilen:

  • Zugriff auf die aktuellen Daten der Mitglieder für die Nachführung (Verwaltung) Ihres Geodatenthemas
  • Kostenlose Nutzung der Geodienste (Darstellungsdienste, Download-Dienste, Check- und Transformationsdienste) gemäss Berechtigungskonzept (PDF)
  • Reduzierte Datengebühren für die Daten der amtlichen Vermessung (Mitgliederkategorie A und B)

Mitgliederkategorien und -beiträge

Mitgliederkategorie A

Kanton Luzern, Einwohnergemeinden des Kantons Luzern, Werke

  • Der Kanton Luzern entrichtet jährlich einen Beitrag in der Höhe des tatsächlichen Jahresbeitrages aller Einwohnergemeinden des Kantons Luzern zusammen
  • Die Einwohnergemeinden des Kantons Luzern entrichten jährlich einen Beitrag von 30 Rappen je Einwohnerin und Einwohner, in jedem Fall aber einen Beitrag von mindestens 500 Franken und höchstens 15’000 Franken.
  • Die Höhe des Jahresbeitrages aller Werke zusammen orientiert sich am Zielbetrag von 95’000 Franken. Der Beitrag der Werke wird aufgrund ihres Anteils der belieferten Hausanschlüsse durch das Steuergremium bestimmt. Das Steuergremium kann in begründeten Fällen, z.B. für Kleinstorganisationen, auf die Beitragspflicht verzichten.
  • Formular Beitrittserklärung Mitgliederkategorie A + B (PDF)

Mitgliederkategorie B

Andere juristische Personen mit eigenen raumbezogenen Daten, die ihren Sitz im Kanton Luzern haben oder das Steuergremium für diese Mitgliedergruppe zulässt

  • Der Mitgliederbeitrag der Mitgliedergruppe B wird durch das Steuergremium festgelegt. Das Steuergremium kann in begründeten Fällen, z.B. für Kleinstorganisationen, auf die Beitragspflicht verzichten.
  • Für nicht gewerbliche tätige Trägerinnen und Träger kommunaler öffentlicher Aufgaben gemäss § 10 Absatz 1 der Geoinformationsverordnung (Verwendung von Daten der Erschliessung [Leitungskataster Wasser, Leitungskataster Abwasser, Leitungskataster Energie]),  entfällt der Mitgliederbeitrag.
  • Formular Beitrittserklärung Mitgliederkategorie A + B (PDF)

Mitgliederkategorie C

Alle übrigen Mitglieder